Leistung und Honorar

Honorarübersicht 

Ärztliche Leistungen (nach GOÄ)

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unter Anwendung des 3,5‑fachen Steigerungssatzes. Dieser spiegelt den besonderen Zeitaufwand und die individuelle Betreuung wider.

Hinweis: Ärztliche Leistungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

 

Coaching-Leistungen

Coaching-Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig.

 

Beispielpakete

Hinweis zur Transparenz:

Alle ärztlichen Leistungen werden nach der GOÄ einzeln aufgeschlüsselt. Coaching-Leistungen werden separat mit Mehrwertsteuer ausgewiesen. Individuelle Zusatzleistungen (z. B. Labor, Diagnostik, Nachbetreuung) werden nach Aufwand berechnet.

 

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